Ärztliches Attest:

Bitte beachtet, daß Ihr zum Tauchen immer eine gültige Tauchtauglichkeitserklärung (bis 40 Jahre nicht älter als 2 Jahre, ab 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr) vom Arzt benötigt!

Kinder und Jugendliche:

Minderjährige Taucher benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Flaschen-TÜV:

An der Costa Brava ist eine spezielle katalanische Tauchflaschenverordnung gültig. Wer mit seiner selbst mitgebrachten Flasche tauchen möchte, muss folgende Gesetzeslage beachten:

Alle Preßluftflaschen, deren letzte TÜV-Prüfung mehr als 12 Monate zurückliegt, müssen einen Nachweis über eine innere Sichtprüfung haben (Bestätigung durch Aufkleber o.ä.).

Flaschen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können wir nicht füllen - wir würden dadurch unsere eigene Lizenz riskieren.

Tauchversicherung:

Um an der Costa Brava tauchen zu dürfen, muss jeder Taucher im Besitz einer gültigen Unfall- und Haftpflichtversicherung für Taucher sein (deckt die Kosten einer Druckkammerbehandlung usw).
Bei Bedarf könnt Ihr diese auch bei uns vor Ort abschließen.

Anmeldeformular:

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Basisregeln:

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