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An der Costa Brava ist eine spezielle katalanische Tauchflaschenverordnung gültig. Wer mit seiner selbst mitgebrachten
Flasche tauchen möchte, muss folgende Gesetzeslage beachten:
Alle
Preßluftflaschen,
deren letzte
TÜV-Prüfung mehr als 12 Monate zurückliegt,
müssen einen Nachweis
über eine innere Sichtprüfung haben
(Bestätigung durch Aufkleber o.ä.).
Flaschen, die diesen Kriterien nicht entsprechen,
können wir nicht füllen - wir würden dadurch unsere eigene Lizenz
riskieren. |